Integrationsfachdienst

Inklusion im Arbeitsleben:

Der Integrationsfachdienst zeigt Chancen auf

Der Integrationsfachdienst (IFD) setzt sich engagiert für die Förderung der Chancengleichheit und Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen im Arbeitsmarkt ein. Die Beratung und gezielte Arbeitsplatzanpassungen ermöglichen es, auf die Bedürfnisse von Betroffenen und Arbeitgebenden einzugehen und so eine förderliche Arbeitsumgebung zu schaffen. Zusätzlich fördert der IFD durch gezielte Sensibilisierung der Beteiligten ein Arbeitsumfeld, das Vielfalt und Teilhabe wertschätzt. Die enge Kooperation mit verschiedenen Institutionen unterstützt den IFD dabei, seine Mission der optimalen beruflichen Inklusion zu verwirklichen.

Gemeinsam im Arbeitsleben: Der Integrationsfachdienst (nach § 192 SGB IX) bietet professionelle Unterstützung und Begleitung in allen Fragen der beruflichen Eingliederung bei Schwerbehinderung. Im Auftrag des Integrationsamtes und anderer Träger der beruflichen Rehabilitation werden gemeinsam mit allen Beteiligten ganzheitliche Lösungen entwickelt, die alle miteinbeziehen. Die Beratung ist streng vertraulich, kostenfrei und neutral

Als kompetenter Partner begleitet der Intergrationsfachdienst schwerbehinderte, ihnen gleichgestellte und von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Arbeitgebende in allen Situationen. 

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