Schulassistenz

Gemeinsam stark:

DRK-Schulassistenz – die verlässliche Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf

Die Schulassistenz durch das DRK in Stade ist eine Unterstützungsmaßnahme für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf, die es ihnen ermöglicht, am normalen Schulunterricht teilzunehmen. 

Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler mit körperlichen, geistigen oder emotionalen Herausforderungen individuell zu unterstützen, sodass sie den Schulalltag meistern und inklusiv lernen können. Anspruch auf diese Hilfe haben diejenigen Schülerinnen und Schüler, die ohne sie nicht am Unterricht teilnehmen könnten, wobei die Berechtigung von Behörden wie dem Jugendamt geprüft wird. Die Kosten für die Schulassistenz werden von öffentlichen Trägern übernommen, um Bildungszugänglichkeit ohne finanzielle Barrieren zu garantieren.

FAQ´s

Schulassistenz bezieht sich auf individuelle Unterstützungsleistungen für Schüler und Schülerinnen mit Behinderungen oder besonderem Förderbedarf. Diese Assistenz hilft den Betroffenen dabei, ihren Schulalltag zu bewältigen und erfolgreich am Unterricht teilzunehmen. Schulassistenten unterstützen beispielsweise bei der Kommunikation, Mobilität oder bei pflegerischen Tätigkeiten, um eine inklusive Bildung zu ermöglichen.

Berechtigt für Schulassistenz sind Kinder und Jugendliche, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder emotionalen Beeinträchtigungen ohne zusätzliche Hilfe nicht am regulären Schulunterricht partizipieren könnten. Die Feststellung des Bedarfs erfolgt durch die entsprechenden Behörden, wie das Jugendamt oder das Sozialamt, die eine individuelle Prüfung des Unterstützungsbedarfs durchführen.

Die Beantragung einer Schulassistenz erfolgt in der Regel über das zuständige Jugendamt oder Sozialamt. Die Eltern oder Sorgeberechtigten müssen einen Antrag stellen und ein Gutachten oder eine Empfehlung von Fachpersonen, wie z.B. Schulpsychologen oder Ärzten, vorlegen, die den Bedarf für eine Schulassistenz bestätigen.

Die Aufgaben einer Schulassistenz sind vielseitig und orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen des Schülers oder der Schülerin. Dazu gehören unter anderem die Begleitung und Unterstützung im Unterricht, Hilfe bei der Kommunikation, Unterstützung bei Alltagstätigkeiten wie Essen oder der Nutzung der Toilette, aber auch die Hilfe bei schulischen Aktivitäten und im sozialen Miteinander.

Die Dauer des Einsatzes einer Schulassistenz richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Schülers oder der Schülerin und kann von einigen Stunden am Tag bis zur Begleitung während der gesamten Schulzeit reichen. Die Dauer wird im Rahmen des Antragsverfahrens festgelegt und kann je nach Entwicklung des Förderbedarfs angepasst werden.

Die Schulassistenz ist primär für die persönliche Unterstützung des Schülers oder der Schülerin zuständig und nimmt keine Lehrfunktion ein. Ihr Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Teilhabe im schulischen Alltag zu fördern, nicht aber den Unterrichtsstoff zu vermitteln. Pädagogische Aufgaben bleiben in der Verantwortung der Lehrkräfte.

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