Wichtig für Unternehmen

Inklusion als Investition: Die Ausgleichsabgabe clever nutzen

Die Kooperation mit Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen ist für Unternehmen nicht nur ein Ausdruck ihres gesellschaftlichen Engagements, sondern auch ein kluger wirtschaftlicher Schachzug. Durch die Zusammenarbeit erhalten Unternehmen die Chance, nicht nur soziale Verantwortung zu leben und die Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen im ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen, sondern auch von deren einzigartigen Fähigkeiten und Perspektiven zu profitieren. 

Darüber hinaus ermöglicht das deutsche Schwerbehindertengesetz eine direkte Anrechnung von 50 Prozent der erbrachten Arbeitsleistung der Werkstätten Menschen mit Beeinträchtigungen auf die zu leistende Ausgleichsabgabe. Dies schafft finanzielle Anreize und eröffnet Unternehmen einen praktischen Weg, ihrer Ausgleichsabgabe einen Mehrwert für die Gesellschaft beizumessen. Eine solche Partnerschaft verstärkt also nicht nur das soziale Image eines Unternehmens, sondern führt auch zu konkreten finanziellen Vorteilen.

Budget für Arbeit: Bereicherung für Unternehmen durch vielfältige Talente

Das Budget für Arbeit eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, Menschen aus Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen als neue Mitarbeitende zu gewinnen. Dabei profitieren Unternehmen nicht nur von einem erweiterten Pool an Talenten, sondern tragen auch aktiv zur Inklusion am Arbeitsmarkt bei.

Erfahren Sie mehr darüber, wie das Budget für Arbeit beim DRK-Kreisverband Stade Unternehmen unterstützt, inklusives Personalmanagement zu praktizieren und ein wertschätzendes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Weitere Informationen gibt es hier

FAQ´s

Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen bieten eine breite Palette an Dienstleistungen und Produkten, darunter Montagearbeiten, Verpackung, Garten- und Landschaftspflege, Reinigungsarbeiten, Metall- und Holzverarbeitung sowie kreative Designprodukte und vieles mehr.

Qualität und Zuverlässigkeit werden durch strenge Qualitätskontrollen und professionelle Arbeitsprozesse sichergestellt. Unsere Werkstätten sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und folgen anerkannten Standards, um den Anforderungen ihrer Auftraggeber gerecht zu werden.

Die Zusammenarbeit mit Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglicht es Unternehmen, aktiv Inklusion zu fördern und Menschen mit Beeinträchtigungen Arbeits- und Teilhabemöglichkeiten zu bieten. Dies trägt zur Erfüllung der Corporate Social Responsibility (CSR) bei und stärkt das positive Image eines Unternehmens.

Die Anrechnung der Leistungen von Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen auf die Ausgleichsabgabe erfolgt durch den Nachweis der erbrachten Arbeitsleistung, typischerweise bis zu 50 Prozent der Abgabe. Unternehmen erhalten hierfür entsprechende Bescheinigungen von den Werkstätten, die sie bei der zuständigen Behörde einreichen.

Die Zusammenarbeit mit Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen kann die Unternehmenskultur positiv beeinflussen, indem sie ein Bewusstsein für Vielfalt und Inklusion schafft. Häufig wird diese Zusammenarbeit von Kunden und Geschäftspartnern als Zeichen von gesellschaftlichem Engagement positiv wahrgenommen.

Der Kommunikations- und Integrationsprozess kann durch gemeinsame Projekte, regelmäßigen Austausch und gegenseitiges Lernen gestaltet werden. Geeignete Begleitung und Unterstützung von beiden Seiten sorgen für eine reibungslose Integration und Zusammenarbeit.

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